Die Verleihung eines Ehrendoktortitels, auch als „Doctor Honoris Causa“ (Dr. h.c.) bezeichnet, erfolgt auf Einladung einer inländischen oder ausländischen Universität. Dieser Ehrendoktortitel wird durch eine Ehrenpromotion an Personen verliehen, die außergewöhnliche Verdienste oder Beiträge in verschiedenen Bereichen wie Wissenschaft, Kultur, Politik, Kunst, soziales Engagement oder anderen gesellschaftlichen Belangen geleistet haben. Grundsätzlich wird ein sogenanntes Ehrenpromotionsverfahren durchgeführt um den Doktortitel ehrenhalber zu erhalten.
Oftmals wird der Kontakt zu in- oder ausländischen Universitäten durch Promotionsberater hergestellt, der seinen Klienten auf seriöse Art und Weise bei der Institution vorstellt und dadurch die Verleihung des gewünschten Ehrendoktortitels (Dr. h.c.) erreichen kann. Hierbei ist wieder von unseriösen Promotionsberatern (Stichwort Titelkauf) im Gegensatz zu seriösen Unternehmen zu unterscheiden. Seriöse Promotionsberater leisten nur beratende Unterstützung und bieiten niemals einen Titel zum Kauf an, die ohnehin in Deutschland gar nicht geführt werden dürften.