Eine Ehrenprofessur (Professor honoris causa) kann von verschiedenen Institutionen verliehen werden, darunter staatliche Universitäten, private Hochschulen und Regierungen. Diese besondere Auszeichnung wird in den meisten Fällen nicht an spezifische akademische Qualifikationen oder eine Promotion geknüpft, sondern ausschließlich für außergewöhnliche Verdienste in Bereichen wie Politik, Wissenschaft, Kunst oder Geschichte vergeben.
Normalerweise beginnt der Prozess des Ehrenpromotionsverfahrens mit einer Nominierung oder einem Vorschlag. Mitglieder der Universität oder externe Personen können potenzielle Kandidaten vorschlagen, die für die Ehrenprofessur in Frage kommen könnten. Diese Vorschläge werden oft von einer Kommission, einem Gremium oder einem Senat in einer Sitzung geprüft. Die Universität oder Hochschule prüft die zuvor vorgeschlagenen Kandidaten und bewertet ihre Verdienste und Beiträge im Hinblick auf die Verleihung der Ehrenprofessur. Dafür können zum Beispiel Lebensläufe, Publikationen, Leistungen und ihres Einflusses auf ihr jeweiliges Fachgebiet oder die Gesellschaft geprüft werden.
Die Abkürzung für eine Ehrenprofessur nach einer möglichen Verleihung lautet „Prof. h. c.“, was aus dem Lateinischen übersetzt so viel bedeutet wie „ehrenhalber„. Da es in der akademischen Welt üblich ist, akademische Titel in Latein anzugeben, gilt dies auch für die Ehrenprofessorentitel und auch für ein Ehrendoktortitel.
Die rechtlichen Bestimmungen für die Verleihung von Ehrenprofessuren können von Land zu Land erheblich variieren, einschließlich der einzelnen 16 Bundesländer in Deutschland. Daher sind die Kriterien für die Verleihung von Ehrenprofessuren ein wichtiger Bestandteil der jeweiligen Hochschulgesetze der Länder und nicht allein bundesweit geregelt. Des weiteren können auch Universitäten im Ausland Ehrenprofessuren verleihen, die wiederum an ihre Gesetzte in ihrem Land gebunden sind.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Ehrenprofessur (Professor h.c.) nicht mit einem Honorarprofessor verwechselt werden sollte. Dieser zeichnet sich in erster Linie durch seine langjährige wissenschaftliche Erfahrung aus und hat seine Eignung für die Lehre an einer Universität z.B. durch Habilitation nachgewiesen. Im Gegensatz zu einem ordentlichen Professor ist ein Honorarprofessor nicht fest angestellt, sondern hat einen Lehrauftrag an der Universität, erfüllt eine bestimmte Stundenzahl und wird dementsprechend entlohnt. Honorarprofessoren können sowohl Wissenschaftler als auch erfolgreiche Künstler sowie Unternehmer oder Vorstandsmitglieder nsein, die zusätzlich zur normalen Berufstätigkeit einen Lehrauftrag an einer Universität annehmen.
Im Gegensatz zur ordentlichen Professur oder Honorarprofessur ist die Ehrenprofessur nicht mit einer Lehrtätigkeit an einer Universität verbunden. Sie dient ausschließlich zur Anerkennung besonderer Verdienste in Politik, Gesellschaft, Kunst oder anderem.
Grundsätzlich kann immer ein seriöser Promotionsberater konsultiert werden, der bei dem Vorhaben zur Erlangung der Ehrenprofessur behilflich sein kann. Auch eine Ehrenprofessur bzw. ein Professorentitel kann nicht gekauft werden.