Die Habilitation ist ein akademisches Verfahren, das in einigen Ländern, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz, durchgeführt wird, um die Qualifikation eines Wissenschaftlers oder einer Wissenschaftlerin für die universitäre Lehre und Forschung auf höchstem Niveau zu bestätigen. Sie ermöglicht es einem Wissenschaftler, den Titel „Privatdozent“ (PD) zu führen und sich um eine Professur an einer Universität zu bewerben um einen Professorentitel tragen zu dürfen.
Damit man sich für die Habilitation qualifizieren kann, muss der Wissenschaftler in der Regel bereits über einen Doktortitel verfügen, ein ordentliches Promotionsverfahren durchlaufen haben und eine gewisse Anzahl von Jahren in der Forschung und in der akademischen Arbeit nachweisen können, es muss also unbedingt Erfahrung in der universitären Lehre vorhanden sein. Der Wissenschaftler muss nachweisen, dass er über ausreichende Lehrerfahrung verfügt und erfolgreich Lehrveranstaltungen durchgeführt hat.
Der Kern der Habilitation ist die schriftliche Arbeit, die als „Habilitationsschrift“ bezeichnet wird. Diese Arbeit umfasst eine vertiefte, eigenständige Forschungsarbeit in einem spezifischen Fachgebiet und wird in der Regel als Monographie oder als Sammlung von wissenschaftlichen Arbeiten verfasst. Die Habilitationsschrift muss einen erheblichen Beitrag zur Forschung in ihrem Bereich darstellen.
Wie bei einer Doktorarbeit bzw. Dissertation wird die Habilitationsschrift von unabhängigen Gutachtern oder einem Senat bewertet, die Experten in dem betreffenden Fachgebiet sind. Diese Gutachter prüfen die Qualität und Originalität der Arbeit und bewerten diese, ggf. kann in einigen Fällen eine mündliche Verteidigung der Habilitationsschrift vor einem Habilitationsausschuss erforderlich sein. Erfahrenen Professoren treffen eine Entscheidung über die Habilitation.
In vielen Fällen muss der angehende Habilitierte auch eine öffentliche Habilitationsvorlesung halten, in der er seine Forschungsergebnisse präsentiert und vor Publikum oder externen Gremien diskutiert. Diese Vorlesung dient auch dazu, die Lehreignung des Kandidaten zu überprüfen.
Wenn die Habilitation erfolgreich abgeschlossen ist, wird dem Wissenschaftler der Titel „Privatdozent“ (PD) verliehen. Dieser Titel berechtigt den Inhaber zur universitären Lehre und zur Betreuung von Doktoranden.