Das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis Personalausweisgesetz (PAuswG) sieht keine Pflicht zum Eintrag des Doktortitels im Personalausweis vor. Dennoch möchten manche Akademiker den Doktortitel in den Personalausweis eintragen lassen, obwohl der Doktortitel nicht mehr Bestandteil des Namens ist, das haben Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht entschieden.
Die Gründe, warum Promovierte ihren Doktortitel in die Ausweisdokumente eintragen lassen wollen, sind vielfältiger Natur. Grundsätzlich beginnt die Eintragung des Doktortitels in die Ausweisdokumente beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Dort muss für gewöhnlich die Promotionsurkunde vorgezeigt werden. Nach einer ordentlichen Überprüfung durch den Mitarbeiter der Behörde wird der Doktortitel in Großbuchstaben vor den Nachnamen im Personalausweis eingefügt (DR.). Nach einigen Wochen kann der neue Personalausweis mit dem Doktortitel abgeholt werden.
Ehrendoktortitel können ebenfalls in die Ausweisdokumente eingetragen werden. Diese werden dann als DR. H.C. eingetragen.
Akademische Titel wie Doktortitel werden auch in offiziellen Dokumenten, wie etwa Abschlusszeugnissen oder Urkunden, festgehalten. Personen können ihren akademischen Titel in ihrem Namen oder in offiziellen Briefköpfen und Visitenkarten verwenden, um auf ihren akademischen Status hinzuweisen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Verwendung eines akademischen Titels in Deutschland bestimmten Regeln und gesellschaftlichen Konventionen unterliegt und nicht missbräuchlich verwendet werden sollte.